§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der hub23 coworking UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend: betahaus Hamburg, die diese gegenüber ihren Nutzern / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Nutzers, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch betahaus Hamburg keine Geltung.
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von betahaus Hamburg ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen in den als “betahaus Hamburg” bezeichneten Räumen am Standort Eifflerstraße 43, 22769 Hamburg sowie an weiteren Standorten, einschließlich der Nutzung des zur Verfügung gestellten Internet-Zugangs per Wlan im Rahmen der angebotenen Nutzungstarife.
Darüber hinaus bietet betahaus Hamburg weitere kostenpflichtige Zusatzdienstleistungen an. Dazu gehören:
- die Vermietung von Post- und Schließfächern
- die Vermietung von Konferenzräumen
- die Durchführung von Veranstaltungen
- das Anbieten gastronomischer Dienstleistungen
- die Vermietung von Bildschirmen, Projektoren und Moderationskoffern
(2) Je nach gewählter Vertragsart / Mitgliedschaft ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.
Folgende Tarife werden derzeit angeboten:
2.1. Coworking Flatrate: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan) im Rahmen der Öffnungszeiten zu besonderen Konditionen bzgl. Vertragsschluss, Zahlungsmodalitäten sowie Kündigungsfrist. Details unter (12).
2.2. Tagesticket: Unter dem Vorbehalt freier Arbeitsplätze 1 Tag Nutzungsberechtigung an täglich nach Verfügbarkeit frei wählbaren Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan) im Rahmen der Öffnungszeiten.
2.3. Fixed Desk: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung für einen bestimmten Arbeitsplatz inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan), Postfach, Schließfach und einem Nutzungskontingent für Konferenzräume pro Monat. Nicht genutzte Kontingente können nicht auf den Folgemonat übertragen werden.
2.4. Silent Membership: Unter dem Vorbehalt freier Arbeitsplätze 1 Tag Nutzungsberechtigung an täglich nach Verfügbarkeit frei wählbaren Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan) im Rahmen der Öffnungszeiten.
(3) Folgende Extras können optional zu den unter (2) genannten Tarifen – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – gebucht werden: Schließfächer, Postfach, 24/7 h Zugang zum dafür vorgesehenen Raum.
Der Mieter/ Nutzer darf die Adresse des jeweiligen Standorts des Betahaus Hamburg nicht als Geschäftsadresse für Eintragungen in öffentliche Verzeichnisse (z.B. Handelsregister) verwenden, es sei denn, die Adresse wird ausdrücklich als Postanschrift oder als Adresse einer nicht selbständigen Zweigniederlassung angegeben und die Adresse des Hauptsitzes ist angegeben. Der Mieter/Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Handelsrechts, Steuerrecht etc. eingehalten werden. Betahaus - HUB23 Coworking UG übernimmt diesbezüglich keine Haftung. Die Geschäftsanschrift ist stets mit Eifflerstraße 43, c/o betahaus, 22769 Hamburg, anzugeben.“
(4) Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom und WLAN.
(5) Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
(6) Die Arbeitsplätze dürfen nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch betahaus Hamburg. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt betahaus Hamburg zur fristlosen Kündigung.
(7) Die Arbeitsplätze der Coworking Flatrate- und Tagestickettarife müssen am Ende jeden Nutzungstages vom Nutzer komplett geräumt werden.
§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Der Zugang zu den Räumen von betahaus Hamburg ist für die Nutzer während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Webseite unter https://hamburg.betahaus.de angegeben.
(2) Nutzer die das unter § 2 (3) beschriebene Extra “24/7 Zugang” gebucht haben, erhalten pro Arbeitsplatz einen persönlichen Schlüssel und haben mit diesem stets Zugang zum betahaus Hamburg. Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich zu melden. Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt hub23 zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist.
§ 4 Vertragsschluss
§ 5 Tarife, Zahlungsmodalitäten, Kaution, Stornokosten
§ 6 Datenschutz
(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(2) Das betahaus Hamburg kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Nutzer mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Nutzers wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).
Stand der AGB: Hamburg, 18.09.2023
Präambel
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen hinsichtlich der Anmietung von Räumen für Veranstaltungen enthalten die Mietbedingungen und die Hausordnung der hub23 coworking UG (haftungsbeschränkt)–
nachfolgend Vermieterin genannt. Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil des Angebotes. Sie finden Anwendung auf alle Miet- und Nutzungsverhältnisse, soweit in dem zu Grunde liegende Angebot keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen werden. Abweichende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung.
I. Mietbedingungen
§ 1 Zustandekommen des Mietverhältnisses
(1) Jede Nutzung von Versammlungs-/Veranstaltungsräumen der Vermieterin sowie von Außenflächen bedarf vorher einer schriftlichen Bestätigung des von dieser gestellten Angebotes durch den Mieter.
(2) Aus der Vormerkung/Reservierung eines Veranstaltungsraumes für bestimmte Termine kann kein Anspruch auf die Räumlichkeiten hergeleitet werden, es sei denn, die Vermieterin hat sich in der Bestätigung der Reservierung ausdrücklich insoweit verpflichtet. Mieter und Vermieterin verpflichten sich jedoch, eine geplante, anderweitige Inanspruchnahme oder einen Verzicht auf den vornotierten Termin unverzüglich mitzuteilen.
§ 2 Angebotsgegenstand
(1) Die Versammlungsstätte betahaus Hamburg wird nur zu dem von dem Mieter angegebenen Nutzungszweck vermietet. Die exakte Bezeichnung des Mietobjektes und des Nutzungszwecks erfolgt schriftlich im Angebot.
(2) Das Mietobjekt darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zu anderen als den schriftlich vereinbarten Zwecken genutzt werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Vermieterin über jede Absicht einer Änderung des Nutzungszweckes unverzüglich schriftlich zu informieren.
(3) Vor der Überlassung des Mietobjektes an den Mieter wird gemeinsam mit dem vom Mieter zu benennende Veranstaltungsleiter das Mietobjekt einschließlich der technischen Einrichtungen, Notausgänge und Rettungswege besichtigt. Stellt der Mieter oder der von ihm benannte Veranstaltungsleiter Mängel oder Beschädigungen an dem Mietobjekt fest, sind diese schriftlich festzuhalten und der Vermieterin unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
(4) Ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin dürfen keine Veränderungen am Mietobjekt vorgenommen werden.
(5) Jede Veranstaltung wird von mindestens einem Angestellten bzw. Beauftragten der Vermieterin (Host) begleitet.
§ 3 Vermieterin
§ 4 Mieter, Veranstalter
§ 5 Mietdauer, Nutzungszeiten
(1) Das Mietobjekt wird für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit vermietet. Notwendige Vorbereitungszeiten für Aufbau, Dekoration und Abbau etc. sind durch den Mieter entsprechend zu berücksichtigen.
(2) Nach Beendigung der Mietzeit ist die Mietsache vom Mieter im geräumten Zustand zurückzugeben. Einer gesonderten Aufforderung zum Verlassen der Räumlichkeiten durch die Vermieterin bedarf es nicht. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses, insbesondere die Rechtsfolgen des § 545 BGB, werden ausgeschlossen, auch ohne dass es eines dahingehenden Widerspruchs bedarf.
(3) Vom Mieter oder in seinem Auftrag von Dritten während der Mietdauer eingebrachte Gegenstände, Einbauten, Aufbauten und ähnliches sind vom Mieter bis zum Mietende restlos zu entfernen und der alte Zustand wiederherzustellen. Nach Ablauf der Mietzeit können die Gegenstände zu Lasten des Mieters kostenpflichtig entfernt werden.
(4) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Mietsache in der Regel unmittelbar nach Ablauf der im Mietvertrag festgelegten Mietzeit für andere Veranstaltungen benötigt wird. Wird die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter in jedem Fall eine der Miete entsprechende Nutzungsentschädigung als Mindestschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen verspäteter Rückgabe der Mietsache bleibt vorbehalten.
(5) Der Mieter kann keine Rechte daraus ableiten oder Einwände dagegen erheben, dass gleichzeitig neben seiner Veranstaltungen andere – auch ähnliche oder gleichartige Veranstaltungen – in den Räumlichkeiten der Vermieterin stattfinden.
(1) Der zwischen Mieter und Vermieter vereinbarte Mietzins ist schriftlich im jeweiligen Angebot festgelegt. Der Mietzins umfasst keine Zusatzleistungen, soweit dies im Angebot nicht anders vereinbart ist. Das Entgelt für Nebenkosten und Zusatzleistungen, die im Mietvertrag nicht gesondert aufgeführt sind, richtet sich nach den üblichen Preisen der Vermieterin.
(2) Zahlungen sind ohne Abzug vorzunehmen.
(1) Die verschuldensunabhängige Haftung der Vermieterin auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der überlassenen Mietsachen ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung der Vermieterin für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflichten oder wesentliche Angebotspflichten verletzt sind.
(3) Bei Verletzung wesentlicher Angebotspflichten oder Kardinalspflichten ist die Schadensersatzpflicht der Vermieterin auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, Angebotstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Vorliegengrob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
(4) Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die durch von ihr veranlasste Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung entstehen. Kommt es infolge einer Fehleinschätzung der Situation zur Einschränkung, Absage oder zum Abbruch einer Veranstaltung auf Anweisung der Vermieterin haftet sie nicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit.
(5) Für eingebrachte Gegenstände des Angebotspartners, seiner Mitarbeiter, Zulieferer und sonstiger Dritter, die im Auftrag des Angebotspartners handeln, übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
(6) Eine Minderung der Miete wegen Mängeln der Mietsache kommt nur in Betracht, wenn der Vermieterin die Minderungsabsicht während der Mietdauer schriftlich angezeigt worden ist.
(7) Durch Arbeitskampf oder höhere Gewalt verursachte Störungen hat die Vermieterin nicht zu vertreten.
(8) Soweit die Haftung nach den Bestimmungen dieser Mietbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer der Vermieterin.
(9) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper sowie Gesundheit von Personen.